Zweibettzimmer oder Chefarzt in der Privaten Krankenversicherung

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Ein Krankenhausaufenthalt ist meist kein Vergnügen, doch wenn schon ein solcher nötig wird, dann möchte der Patient trotzdem auf so manche Annehmlichkeiten nicht verzichten. Dazu gehört auch das Wahlrecht, ob der Patient ein Einbettzimmer oder ein Zweibettzimmer vorzieht. Dieses Wahlrecht haben gesetzlich Versicherte nicht, denn es stehen in den Krankenhäusern nur ganz wenige Einbettzimmer zur Verfügung. Die Grundausstattung im Zimmerbereich beschränkt sich auf Zwei- und Mehrbettzimmer.

Einbett- Zweibett- oder Mehrbettzimmer im Krankenhaus?

Diese Grundausstattung hat auch mit den Pflegsätzen zu tun. De Pflegesatz schließt die Kosten mit ein, die zur Pflege eines Patienten für den Zeitraum des Krankhausaufenthaltes notwendig sind. Dazu gehören, Hygiene, Mahlzeiten und die Kosten für den Raum. Kurz gerechnet bedeutet das, dass ein Einbettzimmer einen höheren Pflegesatz benötigt wie ein Mehrbettzimmer.

Privatpatient bevorzugt im Krankenhaus

Aus diesem Grunde werden Privatpatienten bevorzugt behandelt, da das Einbettzimmer im Leistungskatalog der privaten Krankenkassen beinhaltet ist. Auch der Wunsch, von einem bestimmten Arzt behandelt zu werden, steht den Privatpatienten frei. Sie haben freie Arztwahl im Krankenhaus; das haben gesetzlich Versicherte nicht. Diese müssen sich mit dem Arzt zufrieden geben, der gerade Dienst hat.

Gesetzliche Krankenversicherung: mit Zusatzversicherung ins Zweibettzimmer

Auch gesetzliche Versicherte können die Annehmlichkeiten wie Privatpatienten nutzen, wenn sie vor diesen Leistungen mit dem Krankenhaus einen Vertrag schriftlich abschließen der besagt, dass der gesetzlich Versicherte für die Mehrkosten aufkommt. Natürlich kann der gesetzlich Versicherte auch eine Zusatzversicherung abschließen, die annähernd die gleichen Leistungen wie die privaten Krankenversicherungen anbietet.

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