Männer müssen ab 21.12.2012 tiefer in die Tasche greifen

Der 20. Dezember 2012 ist fast schon ein magisches Datum – ein Datum, das vor allen Dingen Männer zu beachten haben. Schon einen Tag später müssen Männer bei Abschluss einer Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für die Beiträge tiefer in die Tasche greifen als Frauen. Der Grund dafür sind die Unisex-Tarife, die vom Europäischen Gerichtshof beschlossen wurden und an dieses Urteil haben sich die Versicherungsgesellschaften zu halten.

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Neukunden erhalten bei Abschluss einer dieser Versicherungen also ab 21.12.2012 nur noch die geschlechtsneutralen Einheitstarife – die Unisex-Tarife. Bei Abschluss einer KFZ-Versicherung allerdings ist es genau umgekehrt – hier waren die Frauen im Vorteil und müssen bei einem Neuabschluss tiefer in die Tasche greifen.

Doch so ganz ohne Risiko ist ein schneller Abschluss einer Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Männer nicht, auch wenn dieser vor dem 21.12.2012 getätigt wurde. Die Gefahr, dass die Versicherungsgesellschaften die Beiträge entsprechend den Unisex-Tarife im Laufe der nächsten Jahre anpassen, ist groß. Besonders groß ist das Risiko einer enormen Beitragssteigerung bei Tarifen, die billige Beiträge anbieten und ein extrem niedriges Leistungsniveau haben.

Die Unisex-Tarife haben für einige Versicherungen überhaupt keine Bedeutung wie z. B. für die Haftpflichtversicherung. Bei den Versicherungsarten jedoch, bei denen sie bedeutungsvoll sind, können Beitragserhöhungen bis zu 50 % stattfinden. Von den Unisex-Tarifen nicht betroffen sind die Verträge, die bereits laufen. Doch auch das nur dann, wenn die Versicherungsverträge nicht geändert werden. Schon bei der Einführung einer Beitragsanpassung – der Dynamik – ist eine Neuberechnung des Beitrages unumgänglich und automatisch kommt der Versicherungsnehmer in den Unisex-Tarif. Auch wenn z. B. der Vertrag verlängert wird oder Zusatzleistungen zum Vertrag hinzukommen sollen, greifen die neuen Unisex-Tarife.

Die geschlechtsneutralen Tarife greifen nicht, wenn bei einem Altvertrag Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung vorgenommen werden bzw. solche Änderungen, die keine neue Beitragsberechnung notwendig machen. Also, immer wenn Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer einer Vertragsänderung zustimmen müssen, greifen die neuen Tarife.

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