Die private Krankenversicherung macht seit vielen Jahren vor allem durch die flexible Beitragsberechnung von sich reden. Auf die individuellen Bedürfnisse der Mitglieder abgestimmt, gibt es hier Tarife, die den Anforderungen eines jeden Versicherten mehr als gerecht werden. Denn nicht jeder Versicherte hat die gleichen Ausgangssituationen und stellt die gleichen Bedingungen an seine Krankenversicherung.
Mit dem Modulartarif beispielsweise hat der Versicherte die Möglichkeit, aus einem Leistungskatalog bestimmte Module für den individuellen Bedarf zu ordern. Dies können beispielsweise die Kostenübernahmen für ambulante Leistungen oder Zahnarztbehandlungen, aber auch für spezielle Krankenhausbehandlungen sein.
Mit dem Kompakttarif hingegen werden die möglichen Leistungen zum größten Teil bereits von der PKV vorgegeben. Auswahlmöglichkeiten gibt es bei diesem Tarif nur sehr wenige, jedoch sind die monatlichen Beiträge hier im Vergleich zum Modulartarif meist wesentlich geringer.
Einen Basistarif müssen jedoch alle Krankenversicherer anbieten. Dieser orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, verwehrt jedoch die typischen Vorzüge und Sonderleistungen der privaten Krankenversicherung. Beim Basistarif wird nur ein Grundschutz geboten, bei dem jedoch die Beiträge in der Regel relativ gering sind. Zahnarztleistungen oder die Wahl der Chefarztbehandlung sind nicht möglich, jedoch sind auch mit diesem Tarif die Wartezeiten bei Arztbesuchen noch immer wesentlich kürzer, sodass der Versicherte zumindest in diesem Bereich von einer Sonderbehandlung profitieren wird.