Medizinischer Dienst der Krankenversicherung bleibt unverzichtbar

 

Der Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes hält den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung für unverzichtbar. Die Politik wird aufgefordert das bestehende System des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nicht zu zerschlagen.

 

Der MDK ist von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, Leistungserbringern und Krankenkassen sowie Pflegekassen anerkannt. Als eigenständige und medizinisch unabhängige Einrichtung ist der MDK eine selbstverwaltete Arbeitsgemeinschaft für den gesetzliche Krankenversicherung unverzichtbar. Begutachtungen und Qualitätsprüfungen erfüllen die Vorschriften des BMG. Alle Richtlinien von Kranken-und Pflegekassen werden ebenfalls erfüllt. Sichergestellt ist eine einheitliche Bewertung durch den MDK. Der MDK wird z.B. von gesetzlichen Krankenkassen beauftragt, wenn ein gesetzlich Versicherter eine längere Zeit krank geschrieben ist und erstellt ein Gutachten über den Gesundheitszustand.

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