Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen ist unverzichtbar

Für den Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes bleibt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterhin unverzichtbar. Deshalb fordert der Verwaltungsrat die Politik auf, von einer Zerschlagung des bestehenden Systems abzusehen. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen sollen bestehen bleiben.

Bisher war der MDK von Kranken-und Pflegekassen sowie von Leistungserbringern und Versicherten anerkannt. Der MDK ist eine selbständige Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Medizinische Dienst lenkt z.B. ein, wenn ein Versicherter über einen längeren Zeitraum erkrankt. Dann wird durch den MDK überprüft, ob der Erkrankte wieder arbeitsfähig ist. Diese selbstverwaltete Arbeitsgemeinschaft ist unverzichtbar.

Welche Arbeiten führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) durch?

Der MDK ist fachlich unabhängig. Dies wird vom Medizinischen Dienst gewährleistet. Qualitätsgesicherte Begutachtungen sowie Qualitätsprüfungen führt dieser Dienst durch. Der MDK erfüllt die Richtlinien des BMG. Auch die Richtlinien der Kranken-und Pflegekassen werden vom MDK erfüllt. Durch den Dienst werden einheitliche Leistungsvoraussetzungen festgestellt. Leistungsentscheidungen der Kranken-und Pflegekassen werden durch den MDK mit entschieden. In Zukunft sollen die Begutachtungen sowie Qualitätsprüfungen bundesweit einheitlich und qualitätsgesichert durchgeführt werden. Beispielsweise wird die Einstufung in eine Pflegestufe bestimmt, was für den Versicherten lebenswichtig ist. Neue Organisationsformen waren in der Diskussion.

Quelle: GKV Spitzenverband
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