Weiterhin halten die privaten Krankenversicherungen an ihrer Reform und den darin enthaltenen zentralen Forderungen wie die Öffnungsklausel und eine angemessene Vergütung –sowie ein Honorar für das Halten von Reden.
Ohne Bedingungen ist auch die GOÄ-Novelle nicht. Immer heftiger wird von der PKV bei den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte auf Öffnungsklauseln gedrängt. Sie wolle jedoch nicht über eine „Billigmedizin“ mit Ärzten verhandeln, sondern vielmehr darüber, dass die neue Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte so kalkuliert sein muss, dass die Basis die betriebswirtschaftlichen Daten der Kosten sein muss. Die Untergrenze bei den Verhandlungen sei diese Basis, unter der die Vergütungen für Ärzte und Zahnärzte nicht fallen werden.
Mit der neuen GOÄ werden die technischen Leistungen nicht so stark gewichtet sein, sondern die, die von Arzt zu Patient gehen. Damit die Beiträge in der PKV stabil gehalten werden können, wird auch in der PKV eine GOÄ dringend gebraucht.
Mit der GOÄ sollen nicht die ärztlichen Leistungen preislich gedrückt werden, sondern vielmehr einer Überversorgung der Privatkrankenversicherten entgegengetreten werden, so die Kommentare aus dem Bereich der PKV. Dabei stießen vor allen Dingen die Laborkosten bei der PKV sauer auf.
Die GOÄ – noch nicht aktuell und schon kommt Widerstand auf. Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, spricht sich offen gegen eine Öffnungsklausel aus. Den Vorwurf, dass Privatkrankenversicherte überversorgt würden, wies er zurück. Dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung übermäßig bzw. über den Durchschnitt ansteigen, wenn man die gesetzliche Krankenkasse gegenüberstellt, wurden von den PKVs vehement bestritten. Beide Systeme würden sich etwa gleich entwickeln, wenn man den Zeitraum zwischen 1997 und 2009 nimmt.