Neben so einigen Veränderungen im Bereich der Versicherung gibt es auch Anpassungen im Bereich der Beitragsbemessungsgrenze

Die gesetzliche und private Krankenversicherung

Neben so einigen Veränderungen im Bereich der Versicherung gibt es auch Anpassungen im Bereich der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Versicherungspflichtgrenze. Insbesondere auf Arbeitnehmer, welche gut verdienen hat dies Auswirkungen. Die Grenze wurde von 44.550 auf 45.900 Euro hochgesetzt. Dies bedeutet für Arbeitnehmer dessen Einkommen darüber liegt, dass sie nun drei Prozent mehr zahlen müssen.

Außerdem ist es nun auch noch schwerer für Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung zu wechseln, da sie nicht mehr mindestens 49.500 Euro im Jahr verdienen müssen sondern 50.850 Euro und dies obwohl  eine private Krankenversicherung für gut verdienende Arbeitnehmer viele Vorteile hat. Sie können einmal eine Menge mehr Leistungen in Anspruch nehmen als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Kosten für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerausbildungen beispielsweise  werden erstattet. Des Weiteren haben sie auch Vorteile was den stationären Bereich betrifft, wie  eine Chefarztbehandlung oder die Zimmerunterbringung.

Sie können auch noch einiges an Beiträgen sparen. Im Falle der privaten Krankenversicherung  hängt die Beitragsberechnung nicht vom Einkommen ab. Bei der privaten Krankenversicherung werden das Alter, der Gesundheitszustand und das Geschlecht für die Beitragsberechnung herangezogen. Insbesondere jüngere Arbeitnehmer, welche keine schweren Vorerkrankungen haben, zahlen so viel weniger Prämie.

 

Dennoch gibt es etwas zu beachten. Bei der privaten Krankenversicherung  steigen die Beiträge im Alter was bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Rolle spielt. Des Weiteren bietet die private Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienmitversicherung an. Eine Entscheidung für die PKV sollte daher mit Bedacht getroffen werden. Ein vorheriger Versicherungsvergleich und eine Beratung von einem unabhängigen Versicherungsexperten sollte in jedem Falle vorgenommen werden.

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