Neue Richtlinie für die Mitgliedsstaaten der EU

Die EU-Kommission plant den Apothekerausweis. Auf dieser Ausweiskarte sollen außer der Berufserfahrung auch die Ausbildung wie z. B. den Besuch einer Universität, gespeichert werden. Damit soll der Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Europäischen Union erleichtert werden.

Es ist davon auszugehen, dass nicht nur Ausbildung und Berufserfahrung gespeichert werden, sondern auch evtl. verhängte Sanktionen. Gewährleistet werden muss allerdings die Sicherheit, dass die Daten nicht zweckentfremdet genutzt werden können.

Ob der Ausweis Vorteile mitbringt, ist fraglich. Schaut man sich die Pharmazeuten in Deutschland an, die einen Migrationshintergrund haben, so ist die Zahl sehr gering. Auch fraglich ist, ob der Apothekerausweis mit dem ebenfalls geplanten Ausweis für Heilberufe kompatibel ist.

Die EU-Kommission ist derweil schon voll im Rennen und will bereits in diesem Herbst ein Grünbuch der Generaldirektion Binnenmarkt zukommen lassen. Geplant ist ein Vorschlag für die Richtlinien für 2012. Ob das alles so gut durchdacht ist, bleibt abzuwarten.

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