Neue Zahlen und Fakten für die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Seit Januar 2010 gibt es neue Beitragsbemessungsgrenzen. Für Gutverdiener hat sich die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenkasse erhöht. Seit Januar 2010 liegt der Höchstbeitrag bei 631,88 EUR monatlich. Die neuen Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3.750 EUR monatlich und somit gilt für die Krankenversicherung ein Höchstbeitrag von 558,75 EUR und für die Pflegeversicherung von 73,13 EUR – Insgesamt 631,88 EUR. Die Mindestbeiträge wurden zum 01.01. 2010 angehoben. Ein freiwillig Versicherter zahlt 138,40 EUR pro Monat. Selbständige im Hauptberuf zahlen 311,39 EUR als Mindestbeitrag. Das Mindesteinkommen von 1.916,25 EUR wird angenommen. Studenten liegen seit Januar 2010 bei 53,40 EUR für die Kranken- und 9,98 EUR für die Pflegeversicherung, wenn keine beitragsfreie Familienversicherung besteht. Selbständige, Angestellte die 3 Jahre lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und alle freiwillig Versicherte können in die private Krankenversicherung wechseln. Durch den hohen Mindestbeitr

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