Neukunden müssen mit Beitragsanpassungen rechnen

 

 

Die Verbraucherschützer protestieren laut gegen die die Beitragsanpassung der Krankenversicherung von bis zu 40 Prozent. Die Tarife haben eine enorme Anhebung erfahren und die Entscheidung für potentielle Neukunden fällt immer schwerer.


Achten diese allerdings ein wenig mehr auf die Medienberichte und informieren sich dementsprechend bei den bestehenden Ratingagenturen, können sie ihre Entscheidung wesentlich einfach fällen. Bereits Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung haben leider nicht sehr viel Zeit um auf die entsprechenden Rundschreiben der Krankenversicherungen zu reagieren.

 

Beitragsanpassung nicht zu stoppen

 

Gerade die bereits Versicherten werden es sehr schwer haben. Hier heißt es nun schnell und vor allem fristgerecht reagieren, um eventuell einen Wechsel in einen Krankenversicherung oder aber auch einen internen Tarifwechsel vorzunehmen. Bei der Beitragsanpassung sind nun mittlerweile aber auch die Neukunden betroffen. Diese sollten sich auf jeden Fall sehr genau informieren. Vermeiden kann man diese Anpassung nicht, denn sie ist ein Auslöser auf die immer älter werdenden Versicherten und bezieht sich auch die Inflation im medizinischen Bereich. Information ist alles, ob es nun die bereits Versicherten sind oder aber eben auch die potentiellen Neukunden. Nur so können überhöhte Beiträge vermieden werden.

 

Das Thema Selbstbeteiligung und Rückerstattung

 

Bei einer Beitragsrückerstattung konnte der Versicherte nicht in Anspruch genommene Leistungen in Form von Rückerstattungen der gezahlten Beiträge erhalten. Dies war dann der Fall, wenn beispielsweise kleinere Rechnungen aus eigener Tasche gezahlt wurden oder aber auch, wenn der Versicherte nicht krank geworden ist. Die vorgesehen Grenze hat sich allerdings minimiert, so dass eher mit der Versicherung abgerechnet werden muss und damit auch die Rückerstattung eher gering ausfallen wird. Bei der Selbstbeteiligung ist es ähnlich. Die Sätze haben sich geändert und zudem können nun erst ab einer festgelegten Summe, diese auch beim Finanzamt geltend gemacht werden.

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