Obamas Krankenversicherung Revolution

 

Barack Obama schreibt Geschichte mit einer Gesundheitsreform der Krankenversicherung in den USA. Sein Projekt scheiterte nicht vor dem Verfassungsgericht. Dies hätten sich die Republikaner aber gewünscht. Seine Anhänger jubelten für den US-Präsidenten nach der Bekanntgabe des Urteils.

Obamacare

Im Gebäude des Supreme Courts in Washington warteten die Anhänger des Präsidenten.
Das ehrgeizigste Projekt des US-Präsidenten ist vor dem amerikanischen Verfassungsgericht nicht gescheitert – zum Leid der Republikaner. Das US-Verfassungsgericht bestätigte die Reform. Für mehr als 30 Millionen Amerikaner bedeutet das, dass sie endlich einen Schutz für ihre Gesundheit haben werden. Barack Obama siegte mit seinem knallharten Durchsetzungsvermögen. Das Gericht war der Meinung, dass der Patient Protection and Affordable Care Art (ACA) oder bei den Amerikanern auch „Obamacare“ genannt, ähnlich wie eine Steuer zu betrachten sei. Steuern können durch den Kongresses verhängt werden. Das Urteil wird auch als Bestätigung vor dem Obersten Gericht verstanden. Barack Obama wurde durch den Herausforderer Mitt Romney bei den Wahlen im November moralisches Versagen vorgeworfen. Dieser Vorwurf wurde unabhängig von der Entscheidung der Gesundheitsreform mitgeteilt. Obama soll die Bürokratie verschwenden, die zwischen den Bürgern und Ärzten aufgebaut würde, lt. Romney. Obama habe mehr als ein Jahr lang auf eine ruinöse Gesundheitsreform gesetzt. Romney war Gouverneur in Massachusetts und brachte dort eine Pflichtkrankenversicherung an den Start. Sie diente als Vorbild für Obamacare. Doch heute will der Kandidat nichts mehr davon wissen.

Wenn er Präsident wird will er das Gesetz abschaffen. Ob Obamacare sich wirklich durchsetzt bleibt natürlich abzuwarten. Der TV-Sender ABC startete eine Umfrage, die zum Ergebnis kam, dass nur 36 Prozent der Amerikaner die Reform befürworten. Bei den Wahlen könnte dies Obama zum Verhängnis werden, wenn seine Reform nach der Einführung gleich wieder abgeschafft wird.

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