Seit dem Jahre 1995 deckt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich nach der Pflegestufe. Unterschieden wird auch zwischen der stationären Pflege in einem Pflegeheim und der häuslichen Pflege innerhalb der Familie bzw. von Freunden. Auch wenn im ersten Augenblick die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hoch erscheinen, sie reichen bei Weitem nicht für die stationäre Pflege aus und auch bei der häuslichen Pflege muss draufgelegt werden. Die Pflegesätze wurden jährlich angehoben, eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung steht jedoch noch aus.
So erhält der Pflegebedürftige der Pflegestufe I ein monatliches Pflegegeld von 235 Euro, für häusliche Pflege 450 Euro bzw. für die vollstationäre Pflege 1.023 Euro. Personen, die die Pflegestufe II haben, erhalten ein monatliches Pflegegeld von 440 Euro, häusliche Pflege 1.100 Euro und bei vollstationärer Pflege 1.279 Euro. Pflegegeld für die häusliche Pflege von 1.918 Euro erhalten die Personen, die die Pflegestufe III haben und somit schwertpflegebedürftig sind. Diese Beträge gelten ab dem 01.01.2012. Damit ist die letzte Stufe der Anhebung vom Pflegesatz für alle Pflegestufen gemäß dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz abgeschlossen.
Personen, die sich in der stationären Pflege befinden, werden dort auch versorgt. Wer jetzt denkt, dass sich das Pflegegeld erhöht – der irrt. Die Sätze der gesetzlichen Pflegeversicherung ändern sich nicht, auch wenn die monatlichen Kosten 3.300 Euro überschreiten. Meist werden für die Differenz zwischen Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung die Kinder und andere unterhaltspflichtige Familienmitglieder zur Kasse gebeten. Eine private Pflegeversicherung schließt die Lücke zwischen Kosten und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.