Pflegestufe

Die gesetzliche Pflegeversicherung orientiert ihre Leistungen an den Pflegestufen, die vom medizinischen Dienst ausgesprochen wurden. Es gibt derzeit drei Pflegestufen, die sich an der Schwere der Erkrankung und der Hilfsbedürftigkeit orientieren. Sind die Voraussetzung für den dritte Pflegestufe erreicht, kommt der Härtefall zum Tragen.
Die Pflegestufe I ist für Personen, die erheblich pflegebedürftig sind und Hilfe bei der Körperpflege, der Mobilität und der Ernährung bzw. für mindestens zwei dieser Verrichtungen täglich Hilfe benötigen. Dazu kommen noch Hilfen für die Versorgung des Haushaltes in Betracht, die mehrmals in der Woche notwendig werden. Der Standard ist, dass der Bedarf für die Grundpflege und des Haushaltes mindestens 90 Minuten pro Tag beträgt. Wichtig ist dabei, dass mehr als die Hälfte der Zeit, als mehr als 45 Minuten je Tag für die Grundpflege aufgewendet werden muss.
Die Pflegestufe II steht für Personen, die schwer pflegebedürftig sind. Diese Personen bedürfen Hilfe mehrmals am Tage, mindestens jedoch dreimal täglich. Diese Hilfe wird bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität notwendig. Auch für den Haushalt bzw. der hauswirtschaftlichen Versorgung werden mehrmals in der Woche Hilfen nötig. Auch hier greifen die Standards, die besagen, dass für die Grundpflege und den Haushalt mindestens drei Stunden täglich aufgewendet werden müssen, wobei auch hier die Grundpflege Vorrang mit mindestens zwei Stunden täglich hat.
Die Pflegestufe III steht für die Personen, die schwerst pflegebedürftig sind. Dabei handelt es sich um Personen, die rund um die Uhr Hilfe benötigen. Der Standard besagt hier, dass mindestens fünf Stunden täglich zu veranschlagen sind, wobei auch hier mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Wer die Pflegestufe III erfüllt hat, kann die Härteregelung in Anspruch nehmen, die sich jedoch finanziell nicht auswirkt.

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