Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung gehört zu den Summenversicherungen, die die abgesicherten Leistungen unabhängig von den effektiv entstandenen Kosten übernimmt. Damit ist gewährleistet, dass im Versicherungsfall die Leistungen nicht gekürzt werden dürfen, auch dann nicht, wenn die Differenz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den Pflegekosten niedriger ist als die vertraglichen Leistungen.

Ein weiterer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung ist der, dass die Leistungen nicht zweckgebunden sind, sondern der Versicherte den Verwendungszweck selbst bestimmt. Die Tagessätze werden zwischen der Versicherer und dem Versicherungsnehmer vereinbart. So kann eine Pflegetagegeldversicherung schon mit einem Tagesgeld ab einem Euro abgeschlossen werden.

Die Versicherung richtet sich jedoch bei der Auszahlung des Tagesgeldes nach der Pflegestufe des Versicherten. Bei den Leistungen bzw. deren Staffelung wird sich der Versicherer an den Pflegestufen orientieren, sodass für die Stufen I und II lediglich ein prozentualer Satz ausbezahlt wird. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird der volle Satz von 100 % erst bei Erreichen der Pflegestufe III fällig.

Hat der Versicherte nur die Stufen I oder II, wird aber stationär gepflegt, so stockt die Pflegetagegeldversicherung den Tagessatz auf 100 % auf. Das ist jedenfalls bei einigen Versicherungsunternehmen der Fall. Unterschieden wird selbstverständlich auch, wer die Pflege übernimmt. Nicht bei allen Versicherungen, jedoch einige machen die Höhe der Leistung davon abhängig, ob der Versicherte stationär, ambulant oder von Laien gepflegt wird.

Die Versicherer haben für die Pflegetagegeldversicherung unterschiedliche Konditionen und Leistungen und damit auch verschiedene Beiträge. Hier ist ein Vergleich sinnvoll, denn damit kann viel Geld gespart werden. Die Stiftung Warentest ist der Meinung, dass die Versicherung bereits ab Pflegestufe I greifen sollte, doch hier ist man meist noch ganz aktiv. Wirklich wichtig ist die Absicherung ab Pflegestufe II.

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