Die Pflegeversicherung Leistungen orientieren sich an den Pflegestufen. Daran hat sich seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahre 1995 nichts geändert. Dabei wird auch unterschieden, ob es sich um eine häusliche oder stationäre Pflege handelt. Zum 01.01.2012 wurden die Sätze angehoben.
Die Pflegestufe I erhält von der Pflegeversicherung Leistungen in der Form, dass dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld von 235 Euro zusteht. Befindet es sich in häuslicher Pflege, so erhält er 450 Euro und bei vollstationärer Pflege 1.023 Euro jeweils im Monat. Die Pflegeversicherung Leistungen für die Pflegestufe II beinhalten monatlich ein Pflegegeld von 440 Euro, bei häuslicher Pflege ist es 1.100 Euro und bei vollstationärer Pflege ist es 1.279 Euro. Die Pflegestufe III erhält folgende Pflegeversicherung Leistungen so aus, dass für die häusliche Pflege 1.918 Euro gezahlt werden. Dieser Betrag wird auch in Härtefällen bezahlt.
Die Pflegeversicherung Leistungen reichen für eine vollständige stationäre Pflege bei Weitem nicht aus. Die Kosten für einen stationären Pflegeplatz werden mit mehr als 3.300 Euro im Monat beziffert. Die Lücke zwischen den Kosten und den Leistungen soll von den Angehörigen geschlossen werden. Vorsorgen kann man, indem man eine private Pflegeversicherung abschließt, die diese Lücke schließt.
Mit der angestrebten Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen auch Demenzkranke besser gestellt werden. Auch tritt die gesetzliche Pflegeversicherung erst dann ein, wenn die Vorversicherungszeit von fünf Jahren eingehalten worden ist. Diese fünf Jahre müssen sich innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung befinden. War das nicht möglich, so muss der Pflegebedürftige erst diese fünf Jahre Vorversicherungszeit erfüllen, bevor er überhaupt einen Antrag stellen kann.