Pflegezusatzversicherung kommt

In Berlin wird über eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung diskutiert. Experten beraten über die Ausgestaltung und die Abwicklung der möglichen Form dieser Versicherung. Experten beantworten Detailfragen über Zulageverfahren und Pflegestufen.

Ab 01.01 2013 sollen die privaten Krankenversicherer diese Pflegeversicherungsvariante der geförderten Pflegezusatz-Versicherung anbieten. Der sogenannte „Pflege-Bahr“ bedarf noch einiger Klärung. Spitzenbeamte aus Finanz- und Gesundheitsministerium diskutierten über Details auf der Euroform-Konferenz „PKV im Aufbruch“. Zulagenberechtigt sind Pflichtversicherte der SPV und PPV (private Pflegeversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung). Jeder Zulagenberechtigte könne ab Januar den Pflege-Bahr abschließen. Die PKV haben ein neues Produkt im Portfolio.
Väter können für zulagenberechtigte Söhne die Beiträge bezahlen. Die Beiträge können allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die staatliche Zulage liegt bei 5 Euro. In einer Gesamtsumme im Folgejahr wird die Förderung zu einem fixen Termin gutgeschrieben. Der monatliche Eigenbeitrag beträgt 10 Euro um die Zulage zu erhalten. Ist es ein Cent weniger, so gibt es keine Zulage. Ein zweiter Zahlungstermin kam auch zur Sprache. Eine Zulagennummer diet zur Kennung eines solchen Vertrages der Pflege-Zusatzversicherung mit Förderfähigkeit. Dies soll die Sozialversicherungs-Nummer sein. Ein gesondertes Zertifizierungs-Verfahren wird es beim Pflege-Bahr nicht geben.

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