Pflegezusatzversicherung

 
Mit dem Thema Pflegefall setzt man sich nicht gerne auseinander und doch ist dieses Thema eines der wichtigsten. Nachdem die Krankenkassen nicht mehr im Pflegefall bezahlen, sondern die gesetzliche Pflegeversicherung greift, sind die Kosten für die stationäre Pflege nicht mehr abgedeckt. Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt im Pflegefall und bei stationärer Pflege einen Maximalbetrag in Höhe von derzeit 1.510 Euro – der Heimplatz kostet aber meist mehr als 3.000 Euro. Mit der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und der eigenen Rente sind diese Kosten nicht mehr gedeckt.
Wer sich bereits in jungen Jahren Gedanken über das Alter gemacht hat, hat sicherlich schon eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Zwei Modelle sind bei der Pflegezusatzversicherung vorhanden und zwar die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Beide haben unterschiedliche Bedingungen für die Leistung.

Bei der Pflegezusatzversicherung in Form der Pflegekostenversicherung erfolgt die Leistung in der Form, als dass die Differenz der gesetzlichen Pflegeversicherung und den Kosten für die stationäre Pflege ersetzt wird, wobei angefallene Mehrkosten durch Belege und Rechnungen nachgewiesen werden müssen. Hier liegt der Vorteil darin, dass sich die Erstattung an den tatsächlichen Kosten anpasst. Ein Nachteil bei dieser Versicherungsart ist der, dass die Pflege durch die Familie nur in kleinem Umfang honoriert wird.
Die andere Form der Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Hier erfolgt die Leistung nach der Pflegestufe, in der der Versicherte eingestuft worden ist. Bereits bei Vertragsabschluss wurde die Höhe der monatlichen Leistung bzw. die Höhe des Tagesgeldes vereinbart. Über diesen Betrag kann der Versicherte im Versicherungsfall selbst verfügen, d.h., die Leistung ist nicht zweckgebunden. Der vereinbarte Betrag bleibt gleich, egal ob sich der Versicherte in stationärer Pflege oder in häuslicher Pflege befindet. Der Nachteil dieser Pflegezusatzversicherung ist der, dass Kostensteigerungen nicht berücksichtigt werden.

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