Pleite einer Krankenversicherung: Wechsel notwendig

Wenn die Krankenkasse in die Pleite geht

Ein Krankenversicherung Wechsel ist nicht nur dann von Bedeutung, wenn der Interessent von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln will. Er ist vor allen Dingen dann notwendig, wenn die Krankenversicherung, bei der er versichert ist, in die Pleite steuert. Das ist bei den privaten Krankenversicherungen weniger der Fall, da diese in ihrer Produktpalette auch andere Versicherungen anbieten, aber bei einer gesetzichen Krankenversicherung kam es vor kurzer Zeit vor. Die City BKK ging pleite.

Gerade wenn eine gesetzliche Krankenkasse in finanziellen Schwierigkeiten steckt, ist es für die Versicherten schon eine Notwendigkeit über einen Krankenversicherung Wechsel nachzudenken. Auch über einen Wechsel in die private Krankenversicherung, die finanziell doch stabiler dasteht als die gesetzliche. Ein Krankenversicherung Wechsel ist immer dann möglich, wenn der Versicherte über dem versicherungspflichtigen  Einkommen erzielt. Beachten muss er dabei die Kündigungsfrist sowie die die Mindestversicherung von 18 Monaten. Bevor die 18 Monate nicht verstrichen sind, kann der Versicherte aus seiner Krankenkasse nicht raus. Er hat lediglich ein Sonderkündigungsrecht, wenn seine Krankenkasse plötzlich Zusatzbeiträge einführt oder aber diese erhöht.

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