Privatärztliche Behandlung

Der Begriff privatärztlichen Behandlung kommt aus dem Bereich private Krankenversicherung (PKV). In der privaten Zusatzversicherung findet dieser auch eine Anwendung. Zur damaligen Zeit wurde die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Fachspezialisten im Krankenhaus in drei Klassen aufgeteilt. Heutzutage unterscheidet man zwischen Drei- Zwei- oder Einbettzimmer. Zur privatärztlichen Behandlung gehören Leistungen wie z.B.

  • freie Krankenhausauswahl
  • freie Arztauswahl
  • Untersuchung und Behandlung durch Spezialisten
  • Genesung im Ein- oder Zweibettzimmer inklusive Behandlung durch den Chefarzt

Gesetzlich Versicherte und privatärztliche Behandlung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die medizinisch notwendigen Leistungen. Eine Genesung im Zweibettzimmer mit Beratung und Behandlung durch Spezialisten oder den Chefarzt ist nur möglich, wenn der gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche die Differenz zwischen den medizinisch notwendigen Leistungen und der privatärztlichen Behandlung selbst bezahlt.

Darüber hinaus kann sich der gesetzlich Versicherte privat versichern. Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss der Angestellte ein Jahr lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) verdienen.

Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Durch eine private Krankenzusatzversicherung besteht eine weitere Möglichkeit für den gesetzlich Versicherten eine privatärztliche Behandlung genießen zu können. Es hängt vom Budget des Versicherten ab, welche Leistungen er genau absichert.

Mit der Zusatzversicherung können auch einzelne Teilbereiche abgeschlossen werden. Beispielsweise kann auf Wunsch nur Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung abgesichert werden, ohne weitere Leistungen dazu zu buchen. Wer es sich finanziell leisten kann, der kann auch das gesamte Paket buchen.

Zahnersatzleistungen, Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Arztauswahl, freie Krankenhausauswahl, Heilpraktiker-Leistungen, Zuzahlungen für Sehhilfen und andere Leistungen sind bei einer Zusatzversicherung möglich.

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