Die PKV erhöht die Beiträge zum Jahresende. Dies gilt nicht für alle Gesellschaften der privaten Krankenversicherung und auch nicht für alle Tarife. Die gesetzliche Krankenkasse bleibt bei dem aktuellen Beitragssatz von 15,5 Prozent.
Zusatzbeiträge können bei manchen gesetzlichen Krankenversicherungen noch hinzukommen. Davor ist der Versicherte nicht geschützt. Aber falls ein Bescheid über die Einführung von Zusatzbeiträgen kommt, kann der Kunde die Krankenversicherung wechseln. Im Bescheid muss über das Sonderkündigungsrecht informiert werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Erhöhung nicht rechtskräftig. Bei der DAK gab es eine Klage wegen mangelnder Information über das Sonderkündigungsrecht. Der Vermerk war nicht so angebracht, dass der Kunde es nicht auf den ersten Blick sehen konnte. Im Kleingedruckten auf der Rückseite war es vermerkt. Der Vermerkt muss so angebracht sein, dass der Verbraucher es erkennen kann.
Bei Einführung von Zusatzbeiträgen haben viele Krankenkassen einige Mitglieder verloren. Bei der privaten Krankenversicherung kann der Kunde bei einer Beitragsanpassung ebenfalls die Krankenversicherung wechseln. Hierbei ist der Gesundheitszustand aber zu berücksichtigen. In der gesetzlichen Krankenkasse spielt dieser für den Wechsel nicht so eine große Rolle als in der PKV. Denn Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung des Versicherungsschutzes gibt es in der GKV nicht.