Private Krankenversicherung für Freiberufler möglich

Grundsätzlich besteht für freiberuflich tätige Menschen keine gesetzliche Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass sich der Freiberufler unabhängig von seinem Einkommen dazu entscheiden kann, ob er lieber in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte.


Da Freiberufler in den gesetzlichen Krankenkassen nicht als Pflichtmitglieder geführt werden können, werden sie nach dem Beitritt lediglich als freiwillig versicherte Mitglieder geführt. Diese Mitgliedschaft ist jedoch identisch mit denen der pflichtversicherten Mitglieder und steht auch in den Leistungen in nichts nach. Lediglich bei der Zahlung von Krankengeld hat das freiwillig versicherte Mitglied hier das Nachsehen. Dieses darf aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit nicht ausgezahlt werden, kann jedoch auf Wunsch separat mitversichert werden.

Die Beiträge zur Krankenversicherung liegen seit dem 01.01.2011 bei ermäßigten Beiträgen bei 14,9 Prozent. Dieser Satz gilt bundesweit und auch für die freiwillig versicherten Mitglieder. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist das Einkommen oder auch die erzielten Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit.

Unabhängig vom Einkommen werden hingegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) berechnet. Ein Freiberuflicher, der von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechselt muss nicht befürchten, anhand seiner Einnahmen eingestuft zu werden. Hier zählt bei Eintritt lediglich der Gesundheitszustand des neuen Mitglieds, welcher als Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden Beiträge gilt. Dieser wird anhand eines speziellen Gesundheitsfragebogens ermittelt.

Somit ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV vor allem für besserverdienende Freiberufler immer eine gute Option.

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