Private Krankenversicherung kann kündigen bei falschen Angaben

Das Oberlandesgericht hat in einem Urteil zu Gunsten der privaten Krankenversicherung (PKV) entschieden. Die PKV darf dem Versicherten kündigen, wenn nachweisbar ist, dass dieser bei seinen Angaben nicht ehrlich war.

 

Bei der Antragstellung der privaten Krankenversicherung sind Gesundheitsfragen auszufüllen, welche mit hundertprozentiger Richtigkeit beantwortet werden müssen. Wenn diese Angaben nicht stimmen und dies sich im Nachhinein herausstellt, kann die private Krankenversicherung den Versicherten kündigen. Bei Beitragsrückständen ist es für die PKV etwas schwieriger zu kündigen.

Betrug ist ein Delikt, bei dem die PKV das Recht zur Kündigung hat. Wenn gesundheitliche Einschränkungen verschwiegen wurden, fällt dies schon unter Betrug und stellte ein Kündigungsgrund dar für die private Krankenversicherung. Im Urteil ging es um einen Fall, wo ein Polizeibeamter Medikamente abrechnen ließ, die er nie erhalten hat. Es gibt mehrere Fälle die als Betrug gegenüber den Krankenversicherungen gelten.

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