Private Krankenversicherung: mit Top Leistung

Die private Krankenversicherung bietet bessere Leistungen an im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse. Wer im Ein- oder Zweibettzimmer genesen möchte, ist in der PKV wesentlich besser aufgehoben.

Haben privat Versicherte die Unterbringung in einem Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt vereinbart, so können sie dieses auch verlangen. In vielen Versicherungsverträgen der privaten Krankenkassen ist das Einbettzimmer bereits im Leistungskatalog enthalten. Ist dies nicht der Fall, so kann diese Leistung als Wahlleistung mit in den Vertrag aufgenommen werden.

Gesetzlich Versicherte haben diese Wahl nicht, sie können aber durch eine entsprechende Zusatzversicherung die Unterbringung in einem Einbettzimmer absichern. Gibt es auch keine Zusatzversicherung, so bleibt noch die Möglichkeit, die Mehrkosten für das Einbettzimmer selbst zu tragen, wobei die Kosten von Klinik zu Klinik sehr differieren können.

Einbettzimmer werden aber auch an Patienten vergeben, die z. B. auf Grund einer ansteckenden Erkrankung isoliert werden müssen. Auch ein geschwächtes Immunsystem kann der Grund für die Unterbringung in einem Einbettzimmer sein. Ein Einbettzimmer wird in der Regel auch dann vergeben, wenn ein Patient im Sterben liegt. Hier sind Taktgefühl und Rücksichtnahme die Motivationen, die es dem Sterbenden ermöglichen mit den Angehörigen oder der Sterbebegleitung sanft einzuschlafen.

Auch bei Dialyse-Patienten, die für ihre Therapie große Gerätschaften benötigen, ist ein Einbettzimmer eine gute Variante, denn die Geräte können oft sehr laut sein und die anderen Patienten stören.

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