Private Krankenversicherung möchte Zusatzversicherung bei Kassen verbieten

AOKs bauen Zusatzversicherungen aus

Die gesetzlichen Krankenkassen werden von ihren Mitgliedern meist gerne verlassen und so entwickelten die AOKs den Plan, ihre Mitglieder mit Zusatzversicherungen an sich zu binden. Als erste gesetzliche Krankenkasse hat die AOK Rheinland/Hamburg Zusatzpolicen in verschiedenen Bereichen angeboten wie z. B. für Zahnersatz oder Auslandsreisekrankenversicherung. Es ist der § 53 des SGB V, der Wahltarife zulässt.

Die PKVs reagierten sofort und wollten die Aktivitäten der AOK gerichtlich verbieten lassen, jedoch ohne Erfolg. Eine ganze Reihe anderer gesetzlicher Krankenkassen sind dem Beispiel der AOK gefolgt und bieten Zusatztarife an.

Dabei müssen die gesetzlichen Krankenkassen darauf achten, dass eine Quersubventionierung zwischen der Krankenversicherung an sich und den Zusatztarifen nicht vorhanden ist, denn diese ist per Gesetz untersagt.

Zusatzversicherungen

Wie die AOK Rheinland/Hamburg sagt, seien die Zusatzversicherungen akkurat kalkuliert und finanzieren sich selbst. So hat die AOK mit der UKV und bis Ende 2010 auch mit der DKV Kooperationspartner gefunden. Die AOKs wollen mit ihren Zusatzversicherungen zu den PKVs in Konkurrenz gehen und günstiger anbieten.

Dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatztarife mit einen sauberen Kalkulation versehen haben, bezweifeln die privaten Krankenversicherungen. Die PKVs haben derartige Zusatzversicherungen schon sehr lange in ihrem Programm und wissen genau, wie sie diese zu kalkulieren haben und was letztendlich unter dem Strich übrig bleibt.

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