Private Krankenversicherung: neues Gesetz

Die private Krankenversicherung darf seit 2011 Herstellerrabatte mit den Arzneimittelherstellern aushandeln. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist dies schon länger möglich. Dadurch sollen Arzneimittelausgaben reduziert werden.

Die Privatpatienten profitieren zwar vom Herstellerrabatt der privaten Krankenversicherungen, aber dennoch bleiben Arzneimittelpreise höher als in der gesetzlichen Krankenkasse.  Das Einsparvolumen der privaten Krankenversicherungen aus den Arzneimitteleinsparungen darf ausschließlich zur Beitragssenkung verwendet werden. Davon profitieren eindeutig die Privatversicherten.  Die Arzneimittelausgaben der privaten und gesetzlichen Krankenkassen werden immer ähnlicher.  Die Differenz der Arzneimittausgaben unterscheidet sich jetzt nur noch um ca. 7,7 Prozent. Die Änderung des Herstellerrabattes nach § 130a SGB V wurde im Rahmen des AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) eingeführt.

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