Private Krankenversicherung: Solvency kommt

Solvency II kommt 2013

 

Bereits zum 01.01.2013 gibt es eine Reform bei der privaten Krankenversicherung. Es ist schon fast eine Revolution, denn flächendeckend soll ab 2013 ein EU-Regelwerk in Kraft treten, dass ein einheitliches und verändertes Aufsichtsrecht einführt und zwar speziell für die europäische Versicherungswirtschaft. Diese neue Richtlinie trägt den Namen Solvency II und betrifft auch die deutschen  privaten Krankenversicherungen.


Ziel dieser Reform ist es, dass die Versicherungsunternehmen und deren Risiken für den Versicherungsnehmer nicht nur transparenter werden sondern auch in seinem Interesse gerechter. Bereits heute müssen Versicherungsunternehmen – und dazu gehört auch die privaten Krankenversicherung – Reserven bereithalten, die jederzeit abrufbar sind, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherten nachkommen können, auch wenn die Zeiten schlechter sind.

Mit Solvency II soll eine Aufsicht die Geschäfte und die Risiken der Versicherungsunternehmen sowohl nach Art und Größe als auch nach den eingegangenen Risiken beurteilen. Legen die Versicherungen – und damit auch die private Krankenversicherung – ihr Geld risikoreich an, so benötigen sie mehr Eigenkapital.

Die privaten Krankenversicherungen in Deutschland haben den Test schon 2010 bestanden. Ihnen wurde eine solide Geschäftspolitik und Anlagenpolitik bescheinigt – was will man mehr. Bereits heute – und nicht erst 2013 – erfüllen die deutschen privaten Krankenversicherungen alle Anforderungen, die in zwei Jahren in Kraft treten sollen. Eine gute Bilanz für die PKVs.

n/a