Private Krankenversicherung: sozial Benachteiligte im Vorteil

 

Sozialhilfeempfänger werden bei der privaten Krankenversicherung bevorzugt behandelt. Sie bekommen ihre Schulden erlassen. Vorher bestand die Krankenversicherung auf die Beitragsrückstände. Die Beitragszahlung der privaten Krankenversicherung wird bezuschusst bei Hartz-IV-Beziehern.

Lt. der Zeitung Tagesspiegel bekommen Hartz-IV-Empfänger, die privat versichert sind ihre Beiträge erlassen wenn sie in Beitragsrückstand geraten sind. In der Praxis funktionierte es nicht immer mit den Zahlungen der Hartz-IV-Bezieher. Das Gesundheitsministerium soll mit dem Verband der privaten Krankenversicherung ausgehandelt haben, dass säumige Beiträge erlassen werden. In Zukunft werden Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt vom Jobcenter oder dem Sozialhilfeträger gezahlt. Die Gesetzesänderungen sollten somit Ende diesen Monats schon greifen und vom Kabinett beschlossen werden. Anfang diesen Jahres wurde erst klargestellt, dass Hartz-IV-Bezieher ihre PKV Beiträge voll bezahlen müssen.

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