Private Krankenversicherung: Tariffallen bei neuen Tarifen

 

Will ein Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung innerhalb seiner Gesellschaft den Tarif wechseln, wird er meist schnell abgefertigt. Lässt er sich das nicht gefallen, bekommt er die Mitteilung, dass er noch im alten Tarif versichert ist.

Dem Versicherungsnehmer stellt sich die Frage, wen will die private Krankenversicherung mit neuen, günstigeren Tarifen locken und was steckt eigentlich dahinter.

Meist ist es so, dass Regelungen und Konditionen nicht mehr aktuell sind, weil sie zu kostenintensiv sind. Der davon betroffene Tarif wird durch einen anderen, kostentragenden Tarif ersetzt. Der neue Tarif hat die Pflicht kostentragend und damit wirtschaftlich zu sein, dabei müssen die Konditionen nicht immer für die Kunden attraktiv sein.

Bevor man also den Tarif wechsel, sollte man die einzelnen Tarife gegenüberstellen und vergleichen. Ist der bisherige Tarif den persönlichen Wünschen entsprechend und die Beiträge nicht zu kostenintensiv, sollte man den alten Tarif behalten. Außerdem sollte man vor jedem Tarifwechsel nicht nur das Kleingedruckte lesen, sondern auch Tarifvergleiche vornehmen.

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