Obwohl die Einkommensgrenzen für die Krankenversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 gesunken sind, steigt die Beitragsbemessungsgrenze ab dem Jahr 2012 erneut an. Dies hat zur Folge, dass vor allem die Versicherungsnehmer betroffen sind, die sich ursprünglich für einen Wechsel in die private Krankenkasse entschieden haben.
Der neue Entwurf aus dem Bundesministerium für Soziales sieht nun vor, dass die Versicherungspflichtgrenze um ganze 1.350 Euro erhöht wird, sodass sie auf einen Stand von jährlich 50.850 Euro steigen wird. Liegt der Arbeitnehmer mit seinem jährlichen Einkommen unterhalb dieser Grenze, so ist ein Wechsel in die PKV nicht möglich. Erst wenn ein Jahr lang Einnahmen in o.g. Höhe erwirtschaftet wurden, ist die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung aufgehoben und der Versicherungsnehmer darf die Krankenkasse wechseln.
Wer seit längerer Zeit schon über einen Wechsel in die PKV nachgedacht hat und mit seinem Einkommen in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze liegt, der sollte jetzt möglicherweise nicht zögern. Wer jetzt noch einen Antrag stellt, für den gilt die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze als maßgebliche Größe, sodass der Mitgliedschaft in der PKV nichts im Wege stehen wird.
Für Beamte, Selbstständige und Freiberufler ändert sich jedoch auch weiterhin nichts. Ihr Einkommen bzw. die erwirtschafteten Einnahmen spielen hier keine Rolle. Ihnen steht der Wechsel in die PKV zu jeder Zeit offen.