Über die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung wird immer noch gerne gesprochen. Der erste Unterschied ist, dass eine gesetzliche Krankenkasse alle Personen aufnehmen muss, eine private Krankenversicherung muss das nicht. Sie kann verschiedene Bedingungen stellen und auch einen Antrag ablehnen.
Ein weiterer Unterschied ist der, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch die Personen versichern müssen, die chronisch krank sind während die privaten Krankenversicherungen entweder den Antragsteller ablehnen oder aber diese Krankheit aus dem Leistungskatalog ausschließen können.
Auch die kostenlose Familienkrankenversicherung ist bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt. Nicht berufstätige Ehefrauen und Kinder sind beim Versicherten automatisch mitversichert und das kostenlos. Das ist bei den privaten Krankenversicherungen nicht der Fall. Hier fallen für Ehefrau und Kinder Beiträge an, denn die Familienmitglieder müssen separat versichert werden und dass nur gegen Bezahlung von Zusatzbeiträgen.
Das sind die Unterschiede, die gravierend sind. Für junge besserverdienende Personen, die gesund und munter sind, ist die private Krankenversicherung ideal. Die Beiträge lassen sich nicht vom Gehalt ableiten sondern von den Leistungen, die der Versicherungsnehmer bucht. Junge Menschen kommen hier finanziell besser weg.
Anders ist es, wenn der Versicherte eine Familie hat oder selbst eine chronische Krankheit. Dann ist die gesetzliche Versicherung günstiger, weil für die Familie keine separaten Beiträge anfallen und der Versicherte, auch mit einer chronischen Krankheit, aufgenommen werden muss.