Private Zusatzversicherung mit Top Schutz

Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz lässt sich für Reisen privat aufstocken – Lösung: private Krankenzusatzversicherung

 

Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz erweist sich auf Reisen ins Ausland meist als unzureichend. Wer nicht auf Engpässe stoßen will, kann diesen mit dem Abschluss einer privaten Auslandsreise- Krankenversicherung erweitern. Schließlich muss der Kassenpatient auch in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, oft noch in Vorkasse treten, oder einen Teil der Kosten selber zahlen.

 

Wann zahlt die private Krankenversicherung?

 

 Die Versicherung zahlt für ambulante ärztliche Behandlungen, Operationen wie auch eine Rötgendiagnostik und für ärztlich verordnete Medikamente und Heilmittel, wenn der Versicherungsnehmer im Ausland erkrankt. Ebenso abgesichert sind alle ärztlichen Leistungen wie auch die stationäre Unterbringung in einem Krankenhaus. Sollte es aus medizinischer Sicht notwendig werden, den Erkrankten in der Heimat weiter behandeln zu lassen, geht die Auslandsreise- Krankenversicherung auch für einen Krankenrücktransport in Leistung. Diese Leistung wird grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Selbst für den Todesfall zahlen die meisten Versicherer für eine Bestattung im Ausland oder eine Überführung ins Heimatland. Der Versicherungsschutz durch die Zusatzversicherung bezieht sich auf beliebig viele Reisen ins Ausland, wobei die Höchstreisedauer bei den meisten Tarifen von sechs Wochen an einem Stück nicht überschritten werden darf. Für einen längeren Auslandsaufenthalt wird in der Regel ein gesonderter Vertrag benötigt.

 

Wann zahlt die Versicherung nicht?

 

Die Vertragsbedingungen einer Auslandsreise- Krankenversicherung geben Auskunft über den Leistungsumfang. Nicht mit einer Kostenübernahme rechnen kann derjenige, der eine spezielle Behandlung zum Zweck seiner reise macht und etwa eine zahnmedizinische Behandlung im Ausland durchführen lassen will. Für einen Zahnersatz geht der Privatversicherer nicht in Leistung, sondern übernimmt lediglich die Kosten für dringend notwendige zahnmedizinische Behandlungen. Auch Behandlungen für Erkrankungen, die bereits vor der Reise bestanden, gehören nicht zum Leistungsumfang und Schwangere sollten sich vor dem Reiseantritt mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Kontrolluntersuchungen, Entbindungen und Nachsorgeuntersuchungen werden nicht von der Auslandsreise- Krankenversicherung bezahlt, sondern nur die Kosten für unvorhersehbare und akut auftretende Komplikationen. In der Regel profitieren Privatversicherte von einem Schutz im Ausland, doch variieren die Vertragsbedingungen, sodass bei einem nicht ausreichend Schutz auf Reisen auch privat Versicherte einen Zusatzschutz benötigen.

 

 

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