Wie kündige ich bei der privaten Krankenversicherung, damit ich die Krankenversicherung wechseln kann?
In der privaten Krankenversicherung gibt es genau wie bei der gesetzlichen Krankenkasse ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht. In den meisten Fällen ist mit einer Kündigung zum Jahresende zu rechnen bzw. nach Ablauf des Versicherungsjahres oder Kalenderjahres. Außerordentlich darf man kündigen, wenn Leistungen gekürzt oder Beiträge erhöht werden. Auch hier ist schriftlich zu kündigen wie in der GKV.
Mindestvertragslaufzeit bei der privaten Krankenversicherung beachten
Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es bei Einstieg in die PKV, welche in der Regel zwei Jahre beträgt bevor man das erste Mal kündigen kann. Aber wenn der Beitrag erhöht wird kann zum Ablauf des Versicherungsjahres außerordentlich gekündigt werden. Wichtig zu wissen ist noch, dass die Altersrückstellungen nur zum Teil mitgenommen werden können (maximal bis zur Rückstellungshöhe des Basistarifes der PKV). Krankenkassen und Krankenversicherungen stehen in der Pflicht eine Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu zustellen. Mit dem Antrag der privaten Krankenversicherung oder dem Mitgliedsantrag der gesetzlichen Krankenkasse sollte die Bestätigung der alten Kasse mitgeschickt werden. Damit ist ein schneller und reibungsloser Krankenversicherung Wechsel gewährleistet.
Mehr zum Thema finden Sie bei .