Kündigungsfristen beim Krankenversicherung Wechsel beachten

Was muss beim Krankenversicherungswechsel beachtet werden? Die Kündigungsfristen sind wichtig!

Wie kündigt man als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse?

Die Krankenversicherten sollten im Vorab erst einmal die Bedingungen klären, bevor der Krankenkassen oder Krankenversicherungswechsel angestrebt wird. Die Kündigungsfrist muss überprüft werden. Ein gesetzlich Versicherter kann nach Ablauf der Bindefrist ordentlich kündigen. D.h. die Mindestvertragslaufzeit muss abgegolten sein um den Wechsel durchzuführen. Bei Erhebung der Zusatzbeiträge kann aber auch eine außerordentliche Kündigung erfolgen. Wenn Prämien die vorher angekündigt wurden gestrichen werden ist eine Kündigung der Krankenkasse ebenfalls möglich. Die ordentliche sowie als auch die außerordentliche Kündigung bedürfen der Schriftform. Drei Monate ist die Regelkündigungsfrist die in der gesetzlichen Krankenkasse eingehalten werden muss.

 

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