Riester Rente

Nachdem jedem klar geworden ist, dass die gesetzliche Rente in der Regel nicht für einen geruhsamen Lebensabend ausreicht, wurde im Jahre 2001 für Arbeitnehmer und Arbeitslose die sogenannte Riester Rente eingeführt. Diese Altersabsicherung wird staatlich gefördert gem. dem AVmG (Altersvermögensgesetz) und steuerlich begünstigt gem. §§ 10a, 79ff des EStG (Einkommenssteuergesetz). Der Gesetzesentwurf wurde von dem damals zuständigen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, vorgelegt.

Da die Riester Rente eine private Altersvorsorge ist, können Sie Ihre Altersvorsorge über diese Rentenversicherung, aber auch über einen Bausparvertrag abschließen. Daneben werden auch Fondssparpläne und Sparpläne der Banken vom Staat gefördert. Damit Sie Ihre individuelle Riester Rente abschließen können, sollten Sie den Riester Rente Vergleich starten, damit Sie die optimale Förderung erhalten.

Die Riester Rente verlangt, dass der Sparer einmal im Jahr (als Minimum) in seinen Vertrag einzahlt und zwar mindestens vier Prozent seines aus dem Vorjahr errechneten Bruttoeinkommens. Der deutsche Staat beteiligt sich mit einer Zulage, sowie – wenn Kinder vorhanden sind – zusätzlich mit Kinderzulagen. Dabei bleibt es dem Riester Sparer überlassen, ob er die staatliche Zulage möchte oder seinen Riester Renten Beitrag als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung geltend macht.

Damit Sie auch dann, wenn es zur Auszahlung der Riester Rente kommt, auch ausreichend versorgt sind, machen Sie den Riester Rente Vergleich dann, bevor Sie eine Versicherung abschließen.

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