Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherungen/Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Zum Jahreswechsel haben einige private Krankenkassen  ihre Beiträge erhöht. Dies liegt unter anderem an den allgemein steigenden Kosten auch im Hinblick auf die Fehlkalkulationen wie Billigtarife und Lockangebote von den großen Versicherungsgesellschaften und deren Angeboten.

Viele Privatversicherte würden gerne zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Doch das möchte der Gesetzgeber vermeiden. Er möchte nicht das nicht mehr junge, gesunde Menschen erst die Vergünstigungen der privaten Krankenversicherung nutzen um dann im Alter wieder zurück zu gehen in die gesetzliche Krankenversicherung. Doch es gibt Ausnahmen und Gesetzeslücken was dies angeht.

Für Menschen, welche jünger sind als 55 gibt es Optionen, mit denen sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Angestellte müssen ein Jahresbruttogehalt von 50.850 Euro vorweisen können damit sie sich privat versichern lassen können. Liegt das Gehalt darunter oder geht wieder darunter dann wird der Angestellte automatisch wieder versicherungspflichtig und muss wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Grundsätzlich müssen sich Selbstständige nicht versichern lassen. Sie können sich egal welches Einkommen sie haben aussuchen ob sie sich lieber privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Damit sie von der privaten wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können müssen sie lediglich wieder von der Selbstständigkeit zurück in das Angestelltenverhältnis gehen. Selbst wenn das Einkommen dann über der Versicherungspflichtgrenze liegt können sie wählen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. In jedem Falle sollte ein Vergleich der privaten wie auch der gesetzlichen Krankenkassen vollzogen werden um das passende Angebot zu finden und die richtigen Leistungen zu erhalten.

n/a