Schärfere Annahmerichtlinien bei der AXA

Die Privaten Krankenversicherungen suchen verstärkt nach Lösungen um Nichtzahler los zu werden. Das ist nicht ganz einfach, denn seit 2009 besteht die Versicherungspflicht auch in der Privaten Krankenversicherung. Damit ist es den Krankenversicherungen nicht mehr möglich den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn der Versicherte seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

Von der Verschärfung der Annahmerichtlinien sind vor allen Dingen Freiberufler und Selbständige betroffen, deren Bonität ganz besonders unter die Lupe genommen wird. Die AXA hat für die Annahme von Versicherten ihre Richtlinien verschärft und zwar hauptsächlich für bestimmte Berufsgruppen. Die Richtlinien werden ab dem 14.11.2011 greifen.

So hat die AXA ihre Liste für nicht versicherbare Berufsgruppen erweitert. Nicht mehr versichert werden fast alle Berufe, die mit dem Bauhandwerk zu tun haben oder in Verbindung stehen. Außerdem sind Gastwirte, Hoteliers, Köche sowie Besitzer von Imbissständen und Kiosken betroffen, aber auch Gebäudereiniger. Auch die Gesundheitsfragen wurden bei den Annahmerichtlinien der AXA verschärft. Antragsteller mit bestimmten Vorerkrankungen werden entweder abgelehnt oder aber nur mit der Zahlung von hohen Risikozuschlägen versichert.

Die anderen Privaten Krankenversicherungen haben auch ihre Richtlinien verschärft, damit wollen sie die Risiken vermindern bzw. ganz abstellen. Die Gesundheitsfragen werden derzeit bis auf 14 Fragen erhöht, die sich alle auf den persönlichen Gesundheitszustand beziehen. So kann es beispielsweise zu einer Ablehnung kommen, wenn eine bestimmte Anzahl von Zähnen nicht mehr vorhanden ist. Wer die Gesundheitsfragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, dem kann aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von der PKV der Vertrag gekündigt werden bzw. die Einstellung der Leistungen erfolgen.

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