Selbständige Krankenversicherung

Krankenversicherung für Selbständige – privat oder gesetzlich?

Die private Krankenversicherung bietet für den Existenzgründer vergünstigte Tarife an. Selbständige und freiberuflich Tätige können sich ohne Berücksichtigung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) privat versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann für den Selbständigen aus diversen Gründen günstiger sein als die private Krankenversicherung (PKV). Der Selbstständige kann die jedoch selbst frei entscheiden ob er privat oder gesetzlich krankenversichert sein möchte. Die individuelle Situation erfordert einen ausgiebigen Versicherungsvergleich.

Warum ist die GKV oftmals günstiger? Frauen und Kinder sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.

Sind die Frau und Kinder mitzuversichern, ist es in der Regel günstiger in der gesetzliche n Krankenversicherung zu bleiben. Dennoch sollte man sich vor Existenzgründung ein Angebot einholen. Ältere Menschen oder auch Selbständige, welche aufgrund des Gesundheitszustandes nicht private versichert werden können, haben sehr viele Vorteile durch die GKV.

 

Wie wechselt man die gesetzliche Krankenkasse?

Es besteht eine 18-monatige Bindefrist in der GKV. Danach ist ein Wechsel möglich. Ein gesetzlich Versicherter, der angestellt ist und in die GKV wechseln möchte, kann die aufgrund des Statuswechsels bei Existenzgründung unmittelbar in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfristen belaufen sich immer zum Quartalsende.  Sonderkündigungen bei Beitragserhöhungen sind ohne Einhaltung der Bindefrist möglich. 

 

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nicht ablehnen

Die PKV kann den gestellten Antrag beispielsweise aufgrund schlechter Gesundheit ablehnen. Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen dies nicht. Bei der GKV gibt es im 1. Jahr für den Existenzgründer ebenfalls ermäßigte Tarife wie in der PKV. Ein ermäßigter und ein erhöhter Beitragssatz werden derzeit von der GKV angeboten. Beim ermäßigten Beitragssatz besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld (KT). Krankentagegeld ist eine wichtige Komponente und sollte in den Vertrag bei gesetzlich sowie privat Versicherten mit einbezogen werden. 

 

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