Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkasse

DAK erhöht die Beiträge im Februar – Sonderkündigungsrecht wegen Beitragsanpassungen möglich!

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse erhöt ab Februar die Beiträge durch den Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich.

Der Wechsel könnte sich lohnen ? – Weitere Kassen folgen noch mit der Beitragserhöhung.

Die Versicherten werden in den nächsten Tagen aufgefordert einen zusätzlichen Beitrag zu überweisen. Somit hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und kann einen Krankenkassenwechsel durchführen.

Jedoch sollte man beachten, wenn man jetzt wechselt, dass die anderen Krankenkassen nachziehen mit der Beitragserhöhung.

Viele gesetzlich Versicherte können unter gewissen Voraussetzungen auch in die private Krankenversicherung wechseln. Informieren Sie sich jetzt!

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