Die PKV bietet Beitragsersparnisse gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse an, die vor allen Dingen an junge, gesunde und arbeitende Versicherte gerichtet sind. Doch je älter der Versicherte wird, umso schwerer wird die Beitragslast für ihn. Sind die hohen Beiträge für den privat Versicherten nicht mehr tragbar, so ist für ihn gem. § 204 Absatz 1 VVG ein Tarifwechsel möglich. Dabei bleiben die Altersrückstellungen, die er seit seinem Versicherungsbeginn mit den Beiträgen bezahlt hat, vollständig erhalten. Das geschieht jedoch nur, wenn der Wechsel innerhalb der Gesellschaft vonstattengeht.
Viele Versicherungsgesellschaften wollen einen Wechsel ihrer Mitglieder in einen günstigeren Tarif nicht unbedingt haben und locken mit kleineren Beiträgen, wenn die Selbstbeteiligung höher angesetzt wird. Darauf sollte man sich erst gar nicht einlassen, denn wenn schon die monatlichen Beiträge ins Gewicht fallen, dann erst recht die Arztkosten. Der § 204 VVG bietet aber auch die Möglichkeit, einen Wechsel in einen höheren Tarif der Krankenversicherung vorzunehmen, sofern Mehrleistungen durch einen Risikozuschlag vom Kunden getragen werden.