Das Kölner Finanzgericht lässt Selbstbehalt bei Sonderausgaben nicht zu!
Viele privat Krankenversicherte nutzen die Chance des Selbstbehalts, um ihre monatlichen Prämien zu reduzieren. Belege über selbst bezahlte Arznei- und Hilfsmittel sowie die eine oder andere Arztrechnung machen sie bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend. Das Finanzgericht Köln setzte mit Aktenzeichen 15 K 1858/12 dem einen Riegel vor. Bei voll bezahlten PKV-Prämien haben Versicherte die Möglichkeit, weitere …