Gesetzliche Krankenversicherung: Mitarbeiter zahlt aus eigener Tasche
Wie das Versicherungsjournal berichtet, kann sich eine gesetzliche Krankenversicherung nicht auf Leistungsfreiheit stützen, wenn der Mitarbeiter dem Mitglied eine bestimmte Leistung zusagt. In einem Urteil vom 18. Dezember 2012 wurde genau solch ein Fall unter dem Az.: 12 U 105/12 beim Oberlandesgerichts Karlsruhe verhandelt. Die Krankenkasse führte vorab ein Beratungsgespräch mit der Klägerin durch, nachdem …