olg brandenburg

Krankenzusatzpolicen dürfen von Gesetlichen angeboten werden

Die Krankenzusatzpolicen gehören zum Hause der Privaten Krankenversicherer. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vermittelt viele Policen der Krankenzusatzversicherung. Davon war nicht jeder begeistert. Das Landgericht Brandenburg hat dennoch entschieden, dass die GKV weiter vermitteln darf. Eine Bedingung der Vermittlung von Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenkasse ist, dass eine Kooperation zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung bestehen muss. …

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