§ 192 für die Rechte der Privatkrankenversicherten
Eine Änderung des Gesetzes der versicherungsrechtlichen Vorschriften wurde vor Kurzem im Bundestag verabschiedet. Damit wird die Kostenübernahme der Privatkrankenversicherten sowie deren Therapeuten ein Risiko, das kalkulierbar ist, denn die PKV muss auf Anforderung über die Kostenübernahme schriftlich Auskunft geben. Das wurde im § 192, Abs. 8 so folgt geregelt, dass vor Beginn der Heilbehandlung, wenn …