Private Krankenversicherung: darf soziale Einrichtung unter die Lupe nehmen
Die privaten Krankenversicherungen dürfen mit eigenen Prüfern einen Test von Pflegeheimen durchführen. Dies wurde von der Bundesregierung entschieden und wird im Infektionsschutzgesetz festgehalten. Der PKV-Verband darf aufgrund der Regelung 10 Prozent aller Pflegeheime unter die Lupe nehmen. PKV darf Pflegeheime prüfen bzw. testen. Bis dato war den MDK, Medizinische Dienst der Krankenversicherung alleine dafür zuständig. …