PKV Urteil zum Thema Selbstbeteiligung
Der Bundesgerichtshof sieht eine kombinierte Selbstbeteiligung nicht vor. Einem privaten Krankenversicherer wurde durch den BGH verboten einen kombinierten Selbstbehalt weiter zu führen. Einen Tarif günstiger anzubieten und dadurch den Selbstbehalt zu erhöhen für vergleichbar Versicherte war dem privaten Krankenversicherer nicht erlaubt. Wenn jemand innerhalb der Gesellschaft bzw. innerhalb des Vertrages in einen anderen Tarif wechselt, …