Tarif für Nichtzahler bei der privaten Krankenversicherung

Mit einem neuen Tarif wollen die privaten Krankenversicherungen die Versicherten einstufen, die ihre Beiträge nicht fristgerecht bzw. gar nicht bezahlen. Entsprechende Entwürfe sind bei den zuständigen Bundesministerien bereits eingereicht worden und liegen dort vor.

Der neue Tarif soll  die Versicherten auffangen, die ihre Beiträge nicht bezahlen wollen oder können. Versichert wird im Tarif für Nichtzahler die Grundversorgung in der Schwangerschaft, die akuten Erkrankungen – eben eine Grundversorgung, die für 100 Euro monatlich zu haben ist. Der Beitrag in diesem Tarif ist deshalb so niedrig, weil die Betroffenen so auch ihre Schulden bei der PKV bezahlen können und sich dann wieder in einem normalen Tarif wiederfinden. Derzeit wird bei Antragstellung wieder die Bonität der Antragsteller geprüft, damit die privaten Krankenversicherungen diesem Problem Herr werden.

Bundesjustizministerim Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legte ihrerseits einen Entwurf vor, der die Rechte der Privatversicherten erhöht. Es ist ein Entwurf, der ein Gesetz werden soll, das zur Änderung der versicherungsrechtlichen Vorschriften auf den Weg gebracht werden soll. Die Transparenz über die Kostenübernahme der Versicherer im Behandlungsfall ist derzeit schon bei vielen Versicherungen üblich. Hier erfahren die Versicherten im Vorfeld, welche Kosten die Versicherung übernimmt und welche nicht. Dies ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn die Heilbehandlung sehr teuer ist.

Damit die Versicherer den neuen Tarif für Nichtzahler in ihre Tarifpalette einbauen können, muss das Gesetz entsprechend geändert werden. Wann der Tarif zum Tragen kommt, ist noch ungewiss. Die Versicherer hoffen jedoch, dass dies schnell geschieht, damit nicht noch mehr Versicherte Leistungen beziehen und ihre Beiträge nicht bezahlen.

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