Tarifwechsel ist günstiger als Wechsel der Gesellschaft

Alle Beiträge haben eine Angewohnheit, die den Versicherten überhaupt nicht behagt – die Beiträge passen sich an bzw. werden erhöht. Das liegt in der Natur der Dinge – die Versicherungen erhöhen die Beiträge, weil die Kosten sich ebenfalls erhöht haben. Versicherungsnehmer, die diese Erhöhungen nicht mittragen wollen, können nach § 204 VVG in einen anderen Tarif bei der aktuellen Versicherungsgesellschaft wechseln.

Ein Tarifwechsel macht Sinn, denn die Altersrückstellungen werden in den neuen Tarif voll übernommen. Bei einem Wechsel in eine andere Versicherungsgesellschaft ist dies nicht der Fall. Hier werden nur die Anteile mitgegeben, die der Versicherte beim Basistarif erworben hätte und auch nur dann, wenn der Vertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde.

Die neue Versicherungsgesellschaft wird einen Gesundheitscheck fordern – beim Tarifwechsel braucht der Versicherte keinen mehr zu machen. Bevor man sich also mit einer neuen Krankenversicherung unterhält, sollte man das Gespräch mit der aktuellen suchen. Besonders für ältere Versicherte macht ein Wechsel der Gesellschaft wenig Sinn, denn bei der neuen Krankenversicherung stehen sie selten günstiger da.

Wer seinen Versicherungsvertrag über einen Makler abgeschlossen hat, sollte sich vor dem Gespräch detailliert im Internet informieren. Berater möchten meist ihre Kunden nicht in einen anderen Tarif wechseln lassen, sondern lieber in eine andere Versicherungsgesellschaft. Das resultiert daraus, dass beim Anbieterwechsel für den Makler Provision abfällt, die beim Tarifwechsel entweder minimal ist oder gar ganz wegfällt.

Auch die Versicherungsunternehmen sehen einen Wechsel in einen günstigeren Tarif nicht unbedingt gerne. Damit der Versicherte sich gegen die Behauptungen wehren kann, dass der Wechsel mit Zuschlägen und Gesundheitsprüfung verbunden sei, sollte er sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützen und zwar auf das Aktenzeichen BVerwG 8 C 42.09.

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