Das Thema der Beitragsanpassung bezog sich in den ersten Meldungen eigentlich nur auf die Central Krankenversicherung. Unterschiedliche Berichte aus den Medien sind allerdings widersprüchlich und sorgen damit für einige Verwirrung bei den Versicherten. Sie wissen teilweise nicht genau, wie sie auch die Post ihrer privaten Krankenversicherung reagieren sollten, wenn darin die Ankündigung der Beitragsanpassung aufgelistet ist.
Private Krankenversicherungen stehen nicht mehr gut da
Eigentlich sind die Probleme und die Verwirrungen nur durch die unterschiedlichen Medienberichte entstanden. Da wurde unter anderem geschrieben, dass die Central Krankenversicherung nur Kündigungen akzeptiere, die im Original eingereicht werden. Damit hat sich die Verunsicherung der Versicherten nicht gerade beruhigt, auch wenn diese Aussage bereits mehrfach dementiert wurde. Viele Versicherte entschließen sich daher, die Versicherung zu wechseln, um den Mehrkosten zu entgehen. Allerdings gehen bei einem Wechsel die Altersrückstellungen verloren, was wiederum sehr hohe Einbußen bedeuten kann und dadurch ein Wechsel erst mal nichts Positives bringt. Besonders die vor 2009 eingetretenen Versicherten sollten hier genau nachrechnen, ob sich eine Kündigung dann überhaupt lohnt. Eventuell wäre es sinnvoller innerhalb der Versicherung einen Tarifwechsel vorzunehmen.
Folgeversicherung muss nachgewiesen werden
Im Versicherungsvertragsgesetzt ist festgelegt, dass bei einem Versicherungswechsel der Versicherte die Folgeversicherung nachweisen muss, damit die Kündigung und damit auch die Neuanmeldung rechtskräftig vollzogen werden kann. Sollte dies nicht nachgewiesen werden, kann es sein, dass die Privatversicherten auch zum 01.01.2012 auf einige Hürden stoßen. Die Pflicht zur Vorlage wird nun auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zur Bedingung und damit verallgemeinert. Gerade diejenigen, die ein Einkommen oberhalb der Jahreseinkommensgrenze erzielen, können versicherungsfrei werden. diese Freiheit ist allerdings wiederum an eine Menge Bedingungen gebunden und kann damit einen Privaten Krankenversicherungswechsel nicht mehr durchführbar machen.