Krankenversicherung-Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft nach VVG §204
- Bevor man einen Wechsel der privaten Krankenversicherung zu einer anderen Gesellschaft anstrebt, sollte man vorher einen sogenannten „Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft laut VVG §204“ in Betracht nehmen. In vielen Fällen erzielten Mitglieder der PKV große Einsparungen, insbesondere älteres Menschen. Der Tarifwechsel kann sich lohnen. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind für manche Menschen kaum noch bezahlbar. Manchmal ist der Wechsel des Tarifes innerhalb der Versicherungs-Gesellschaft der beste Weg um Einspareffekte zu erreichen. Ohne Einbußen lassen sich bis zwischen 20 und 40 Prozent des regulären Beitrages einsparen. Dabei müssen jedoch einige Dinge berücksichtigt werden. Die PKV bieten dem bestehenden Kunden nicht gleich diese Lösung an. Denn dem Versicherer entsteht finanziell dadurch ein Nachteil, da er weniger Beiträge einnimmt. Die privaten Krankenversicherungen empfehlen ihren Mitglieder häufig den Basistarif, der für den Versicherten nicht immer eine günstige Alternative darstellt. Gesetzlich hat der Versicherte aber das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.
Welche Möglichkeiten hat der Privatversicherte Einspareffekte zu erzielen?
Der Tarifwechsel innerhalb der PKV ist für jeden Versicherten eine Möglichkeit Einsparungen zu erzielen, was im Paragraph 204 im Versicherungsgesetz (VVG) rechtlich geregelt ist. Dies kann dazu führen, dass man die gleichen Leistungen für weniger Geld zur Verfügung hat und dennoch bei der gleichen Gesellschaft versichert ist. Der Gesundheitszustand sowie die Altersrückstellung gehen dabei nicht verloren. Das ist der große Unterschied zwischen einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft und dem Tarifwechsel. Man entkommt somit auch der Überalterung von manchen Tarifen, wobei man von einer Vergreisung spricht.
Überalterung in PKV Tarifen
Umso teurer der Tarif der PKV ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit nach dem Wechsel in einen anderen Tarif, weniger Beiträge zu zahlen. Dies ist abhängig davon, wie lange man schon in einem Tarif versichert ist. Die Einsparmöglichkeiten können bei mehreren tausend Euro pro Jahr liegen. Für Versicherte, die über einen längeren Zeitraum in der PKV versichert sind, lohnt sich der Tarifwechsel mehr. Die Versicherer machen den Menschen, die wechseln möchten durch bestimmte Aussagen das Leben schwer. Sie behaupten, dass es nur mit Gesundheitsprüfung, für bestimmte Jahrgänge, nur für neue Kunden oder Risikozuschlag möglich sei. Doch im Jahr 2010 landete genauso ein Fall vor Gericht. Der Kunde durfte letzten Endes wechseln innerhalb der Gesellschaft und die Allianz verlor den Fall.
Einsparmöglichkeiten der PKV
40 Prozent Ersparnis sind keine Seltenheit
Wenn der Versicherte in einem neuen Tarif keine bessere Leistungen erhält, kann er so oft wechseln wie er möchte, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.Die Ersparnisse liegen häufig bei 40 Prozent. Wie Stiftung Warentest berichtete, können Kunden sogar bis zu 500 Euro im Monat einsparen. Kunden zahlen häufig mehr als 2000 Euro weniger als vorher. Wenn der neue Tarif mehr Leistungen beinhaltet als der alte, bedarf es einer Gesundheitsprüfung. Wenn sich im Laufe der Versicherungszeit gesundheitliche Probleme ergeben haben, kann es zu einem Risikozuschlag kommen. Bleiben aber die alten Leistungen bestehen, oder verringern sich, so bedarf es keiner erneuten Gesundheitsprüfung.
Was muss für den Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft erfüllt sein?
Der Krankenversicherungswechsel kann nicht jederzeit von jedem Versicherten durchgeführt werden. Bestimmte folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Der monatliche Beitrag liegt bei mindestens 300 Euro
- Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 7 Jahre bei der gleichen Versicherungsgesellschaft
Insbesondere für Versicherte mit geringer Selbstbeteiligung oder für Rentner lohnt sich ein solcher Wechsel.