Tierhalterhaftpflichtversicherung Vergleich: Hunde & Pferde

Tierhalter haften für den Schaden, den ihr Tier anrichtet. Das gilt besonders für Hundebesitzer, aber auch für Besitzer von Pferden. Katzen fallen in die Rubrik der Kleintiere wie auch Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen und benötigen keine separate Versicherung, denn sie sind in der Privathaftpflichtversicherung des Halters eingeschlossen. Bei Hunden ist das anders. Schnell rennt der Hund über die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall oder beißt einen anderen Menschen. In diesen Fällen tritt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein und reguliert den entstandenen Schaden. Dieser Schaden wird auch dann übernommen, wenn das Tier kurzfristig bei einer anderen Person untergebracht wird, z. B., wenn der Halter in Urlaub fährt.

Tierversicherung für Hund oder Pferd – Hundhalterhaftpflichtversicherung

Fakt ist, dass Halter von Hunden und Pferden mit ihrem Privatvermögen für die Schäden haften, die ihr Tier verursacht haben. Schäden können sich ganz schnell in eine Höhe schaukeln, die für viele Hundehalter nicht mehr überschaubar ist. Aus diesem Grunde ist bereits in einigen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland eine Tierhalterversicherung für Hundehalter eine Pflichtversicherung, einige Bundesländer beschränken sich hierbei auf sogenannte Kampfhunde. Auch Pferde können Schäden anrichten, wenn sie z. B. auf eine Straße laufen und einen Unfall verursachen. Deshalb ist auch hier eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kein notwendiges Übel, sondern eine Absicherung, damit der Tierhalter nicht vor dem Ruin steht, wenn der Schadensfall eintritt.

Wie bei allen Versicherungen sind auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung Leistung und Beitrag von Versicherung zu Versicherung verschieden. Deshalb ist der Versicherungsvergleich eines der wichtigsten Kriterien, die vor Abschluss der Versicherung durchgeführt werden sollen bzw. müssen. Die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte mindestens 3 Millionen Euro bei Pferdehaltung ausmachen, bei Hundehaltung wären 5 – 10 Millionen Euro eine angemessene Deckungssumme. Auch wenn Sie als Tierhalter über die Beiträge stöhnen, so sei Ihnen gesagt, dass Sie die Beiträge für die Tierhalterhaftpflichtversicherung steuerlich absetzen können. Die Beiträge sind unter der Rubrik „Haftpflichtversicherungen“ einzutragen – damit der Finanzbeamte auch die Summe errechnen kann, können Police und eine Liste der Haftpflichtversicherungen der Steuererklärung beigefügt werden.

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